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Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10

 

Allgemeine Hinweise

  • Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 nehmen an Prüfungen in mindestens drei Fächern teil.
  • Schriftliche Prüfung in Deutsch
  • Schriftliche Prüfung in Mathematik
  • In der ersten Fremdsprache Englisch wird die Hörverstehleistung, Lesekompetenz sowie die Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler überprüft.      
  • Bei den schriftlichen Prüfungen handelt es sich um zentrale Prüfungen des Landes Brandenburg, in denen 45 Minuten Hörverstehen und 60 Minuten Leseverstehen überprüft wird.
  • Mündliche Gruppenprüfung in einer Fremdsprache, die spätestens in Klasse 7 begonnen wurde, d.h. in Englisch oder Französisch.
  • Des Weiteren können die Schülerinnen und Schüler freiwillige Zusatzprüfungen ablegen.

Sie können beantragen:

 

- eine mündliche Prüfung in einem Fach der Jahrgangsstufe 10 (außer in der bereits geprüften Fremdsprache)

- außerdem mündlichen Prüfungen in den Fächern der schriftlichen Prüfung (Deutsch und Mathematik), wenn dadurch ein höherer Abschluss, die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder die Versetzung erreicht werden können

Die Beantragung der freiwilligen Zusatzprüfungen erfolgt frühestens einen Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 26 Absatz 4 Sekundarstufe-I-Verordnung.

 

Prüfungstermine

  • Deutsch: 08.05.2024        Nachprüfung: 31.05.2024
  • Mathematik: 14.05.2024   Nachprüfung: 04.06.2024
  • Englisch: 16.05.2024       Nachprüpfung: 06.06.2024
  • mündliche Fremdsprachenprüfung:
  • Konsultationen und Durchführung der freiwilligen Zusatzprüfungen: Festlegung durch Prüfungsausschuss

Hinweismaterialien zur Prüfung 10:

www.bildungsserver.berlin-brandenburg.de